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Die Markenheftchen [[Bund Markenheftchen|Bund]] 5-19 und [[Berlin Markenheftchen|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbekklebung|Lumbekverschluss]] geklebt und rechtseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinanderfielen.
Die Markenheftchen [[Bund Markenheftchen|Bund]] 5-19 und [[Berlin Markenheftchen|Berlin]] 3-8 sind linksseitig mittels [[Lumbekklebung|Lumbekverschluss]] geklebt und rechtseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinanderfielen.


Zur Prüfung werden diese Markenheftchen oft linksseitig - also an der Klebeseite - geöffnet. Linksseitig geöffnete Markenheftchen sind <u>vollwertig.</u>
Zur Prüfung werden diese Markenheftchen oft linksseitig - also an der Klebeseite - geöffnet. Linksseitig geöffnete Markenheftchen sind <u>vollwertig</u>, wenn das [[Heftchenblatt]] an der unteren Deckelseite kleben bleibt.
[[Kategorie:Glossar]]
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Version vom 28. Februar 2025, 21:57 Uhr

Die Markenheftchen Bund 5-19 und Berlin 3-8 sind linksseitig mittels Lumbekverschluss geklebt und rechtseitig gestanzt bzw. perforiert gefalzt. Postamtlich war vorgesehen, dass der Kunde die Heftchen rechtsseitig öffnet, was dazu führte, dass solche MH später oft auseinanderfielen.

Zur Prüfung werden diese Markenheftchen oft linksseitig - also an der Klebeseite - geöffnet. Linksseitig geöffnete Markenheftchen sind vollwertig, wenn das Heftchenblatt an der unteren Deckelseite kleben bleibt.